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Führerausweis auf Probe / 2-Phasen-Ausbildung: |
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Betroffene Personen |
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Personen, welche ein Lernfahrausweisgesuch für die Kategorie A, A 25 kW oder B stellen und nicht |
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im Besitz eines unbefristeten Führerausweises für die Kategorie A, A 25 kW oder B sind oder |
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vor dem 1. Dezember 2005 jemals im Besitz eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A 25 kW oder B waren |
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Personen, welche nach dem 1. Dezember 1987 geboren wurden, erhalten den ersten Führerausweis für die erwähnten Kategorien in jedem Fall auf Probe. |
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Probezeit |
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Die Probezeit dauert drei Jahre, sofern keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurden, welche zum Entzug des Führerausweises führten und die obligatorische Weiterbildung absolviert wurde. |
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Entzug des Führerausweises während der Probezeit |
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Ein erstmaliger Entzug des Führerausweises führt zu einer Verlängerung der Probezeit. Nach einem zweiten Entzug wird der Führerausweis annulliert. |
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Weiterbildung |
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Während der Probezeit müssen zwei ganztägige Weiterbildungskurse absolviert werden. |
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Erster Kurstag: Gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung erkennen und vermeiden lernen. Er sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden. |
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Zweiter Kurstag: Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten schärfen, Verkehrssinn optimieren, umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren. Dieser Kurstag ist vor Ablauf der Probezeit zu besuchen. |
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Berechtigte Anbieter für die Durchführung dieser Ausbildung sind beim Schweizerischen Verkehrssicherheitsrat in Bern registriert. |
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